A  Einleitung
Die Tennisabteilung (im nachfolgenden TA genannt) ist eine Abteilung des SSV Waghäusel 1959 e.V
Die Einschreibung in die TA setzt die Mitgliedschaft im SSV Waghäusel 1959 e.V voraus.
Auf Grund des besonderen Charakters des Tennissports ist eine Tennisordnung (TO)  erforderlich, die für alle Mitglieder der TA gilt.
Die Tennisordnung ist der Satzung des SSV Waghäusel untergeordnet.


B Beitrag- und Gebührenordnung
• Für die Aufnahme in die TA wird keine Gebühr erhoben.
• Jedes TA-Mitglied ist zur Zahlung eines Jahresbeitrages verpflichtet. Der Betrag wird für
das laufende Geschäftsjahr (Kalenderjahr) jeweils im 2. Quartal abgebucht.
• Liegt das Einschreibedatum nach dem 01. Juli, ist nur 50 % des Jahresbeitrages zu
entrichten.
• Für die Mitgliedschaft im SSV Waghäusel beläuft sich der Jahresbeitrag gemäß der
Satzung des SSV Waghäusel. Der Einzug des Beitrages erfolgt durch den Hauptverein
Der Jahresbeitrag für die Tennisabteilung beträgt:
Einzelperson                                                                       100,00 €
Ehepaare, Lebensgemeinschaften                                     170,00 €
Kinder/Jugendliche die nicht am Training teilnehmen           35,00 €
Kinder/Jugendliche, die am Training teilnehmen:                336,00 €
Beinhaltet 60 Minuten Training pro Woche, sowohl in der
Sommer- als auch in der Wintersaison (mindestens 40 Std.
pro Kalenderjahr. Der Beitrag wird in 2 Raten
(140,00 € im Mai + 196,00 € im Oktober) abgebucht.
Ab dem 3. Kind einer Familie wird nur noch der
Grundbeitrag in Höhe von 35,00 Euro erhoben.
Passive Mitgliedschaft                                                          10,00 €

• Jedes TA-Mitglied hat die in der Hauptversammlung festgelegten Arbeitsstunden oder
ersatzweise pro Stunde 15,00 € zu entrichten.
Zu leistende Stunden:
Frauen       5 Stunden
Männer    10 Stunden


a. TA-Mitglieder die im laufenden Geschäftsjahr das 65. Lebensjahr vollenden leisten nur
noch die Hälfte der festgelegten Arbeitsstunden.
Zu leistende Stunden:
Frauen    2,5 Stunden
Männer    5 Stunden
TA-Mitglieder die im laufenden Geschäftsjahr das 75. Lebensjahr vollenden, sind von
der Leistung von Arbeitsstunden befreit.


b. Es werden nur solche Arbeitsstunden anerkannt, die der Vorstandschaft auf die
vereinbarte Art und Weise gemeldet oder von derselben abgezeichnet wurden.


c. Passive Mitglieder sind von der Verpflichtung der Leistung von Arbeitsstunden befreit.
• Bei mehr als 3-montigem Zahlungsverzug kann durch Beschluss der Abteilungsleitung der
Ausschluss aus der TA erfolgen.
• Der Austritt aus der TA ist nur zum Ende eines Geschäftsjahres möglich. Die Kündigung ist
dem Abteilungsleiter schriftlich bis spätestens Ende des laufenden Geschäftsjahres
(Kalenderjahr) bekannt zu geben. Bei verspäteter Kündigung ist die Abteilung zur
Abbuchung des Jahresbeitrages berechtigt.


a. Jugendliche die am Training teilnehmen können jeweils zu Ende des Sommer- bzw.
Wintertraining (Hallentraining) kündigen. Bei Kündigung während des laufenden
Hallentrainings ist der Beitrag bis zum Ende des Trainings fällig.
• Die Abteilungsleitung ist berechtigt, die Mitgliederanzahl zu begrenzen, wenn durch die
Auslastung der Tennisanlage kein reibungsloser Spielbetrieb gewährleistet ist.

C Spiel-und Platzordnung
Jedes aktive, beitragszahlende Mitglied der Tennisabteilung kann die TA-Anlage benutzen.
Bei großer Platznachfrage kann eine Terminliste ausgelegt werden und somit eine Begrenzung der Spieldauer erfolgen.
Jeder Spieler ist zuständig für die Platzpflege. Dazu gehört das Bewässern des Platzes vor dem Spiel. Nach dem Spiel ist der gesamte Platz abzuziehen, kleinere Unebenheiten sind auszubessern und Abfälle sind zu entsorgen.
Festgestellte Mängel, die nicht sofort behoben werden können, werden möglichst zeitnah der Abteilungsleitung mitgeteilt. Bei nicht beachten der Platzpflege, ist jedes Vorstandsmitglied berechtigt den jeweiligen Spieler oder Spielerin des Platzes zu verweisen.
Die Benutzung von Tennisschuhen ist zwingend vorgeschrieben. Für entstandene Schäden durch das Benutzen von ungeeigneten Schuhe kann der Verein eine Entschädigung in Rechnung stellen.
Jugendlich haben ab 17.00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen nur dann
Spielberechtigung, wenn die Plätze von Erwachsenen nicht in Anspruch genommen werden.
TA-Mitlgieder können mit Gästen die Platzanlage benutzen, sofern diese nicht von TA-Mitgliedern beansprucht wird. Die Spielhäufigkeit eines Gastes ist auf max. 5 Besuche begrenzt. Ehemalige Mitglieder, die im vorangegangenen oder dem laufenden Geschäftsjahr aus der TA ausgeschieden sind, können die Gastspielordnung nicht in Anspruch nehmen.
Die TA-Leitung behält sich vor, an bestimmten Tagen und zu bestimmter Zeit die Plätze für Wettspiele, Training, Trainerstunden oder Freundschaftsspiele zu reservieren.

D Sonstiges
Die Abteilungsleitung ist berechtigt, Anschaffungen, erforderliche Reparaturarbeiten und sonstige Leistungen, ohne Beschluss der Abteilungsversammlung in Höhe von 2.000,00 € im Einzelfall zu genehmigen bzw. zu veranlassen.

Hier noch der Link Tennisordnung

Die Vorstandschaft
der TA-Waghäusel