A Einleitung
Die Tennisabteilung (im nachfolgenden TA genannt) ist eine
Abteilung des SSV Waghäusel 1959 e.V
Die Einschreibung in die TA setzt die Mitgliedschaft im SSV
Waghäusel 1959 e.V voraus.
Auf Grund des besonderen Charakters des Tennissports ist eine
Tennisordnung (TO) erforderlich, die für alle Mitglieder
der TA gilt.
Die Tennisordnung ist der Satzung des SSV Waghäusel
untergeordnet.
B Beitrag- und Gebührenordnung
• Für die Aufnahme in die TA wird keine Gebühr erhoben.
• Jedes TA-Mitglied ist zur Zahlung eines Jahresbeitrages
verpflichtet. Der Betrag wird für
das laufende Geschäftsjahr (Kalenderjahr) jeweils im 2. Quartal
abgebucht.
• Liegt das Einschreibedatum nach dem 01. Juli, ist nur 50 %
des Jahresbeitrages zu
entrichten.
• Für die Mitgliedschaft im SSV Waghäusel beläuft sich der
Jahresbeitrag gemäß der
Satzung des SSV Waghäusel. Der Einzug des Beitrages erfolgt
durch den Hauptverein
Der Jahresbeitrag für die Tennisabteilung
beträgt:
Einzelperson 100,00 €
Ehepaare, Lebensgemeinschaften 170,00 €
Kinder/Jugendliche die nicht am Training teilnehmen 35,00
€
Kinder/Jugendliche, die am Training teilnehmen 336,00 €
Beinhaltet 60 Minuten Training pro Woche, sowohl in der
Sommer- als auch in der Wintersaison (mindestens 40 Std.
pro Kalenderjahr. Der Beitrag wird in 2 Raten
(140,00 € im Mai + 196,00 € im Oktober) abgebucht.
Ab dem 3. Kind einer Familie wird nur noch der
Grundbeitrag in Höhe von 35,00 Euro erhoben.
Passive Mitgliedschaft 10,00 €
• Jedes TA-Mitglied hat die in der Hauptversammlung
festgelegten Arbeitsstunden oder
ersatzweise pro Stunde 15,00 € zu entrichten.
Zu leistende Stunden:
Frauen 5 Stunden
Männer 10 Stunden
a. TA-Mitglieder die im laufenden Geschäftsjahr das 65.
Lebensjahr vollenden leisten nur
noch die Hälfte der festgelegten Arbeitsstunden.
Zu leistende Stunden:
Frauen 2,5 Stunden
Männer 5 Stunden
TA-Mitglieder die im laufenden Geschäftsjahr das 75. Lebensjahr
vollenden, sind von
der Leistung von Arbeitsstunden befreit.
b. Es werden nur solche Arbeitsstunden anerkannt, die der
Vorstandschaft auf die
vereinbarte Art und Weise gemeldet oder von derselben
abgezeichnet wurden.
c. Passive Mitglieder sind von der Verpflichtung der Leistung
von Arbeitsstunden befreit.
• Bei mehr als 3-montigem Zahlungsverzug kann durch Beschluss
der Abteilungsleitung der
Ausschluss aus der TA erfolgen.
• Der Austritt aus der TA ist nur zum Ende eines
Geschäftsjahres möglich. Die Kündigung ist
dem Abteilungsleiter schriftlich bis spätestens Ende des
laufenden Geschäftsjahres
(Kalenderjahr) bekannt zu geben. Bei verspäteter Kündigung ist
die Abteilung zur
Abbuchung des Jahresbeitrages berechtigt.
a. Jugendliche die am Training teilnehmen können jeweils zu
Ende des Sommer- bzw.
Wintertraining (Hallentraining) kündigen. Bei Kündigung während
des laufenden
Hallentrainings ist der Beitrag bis zum Ende des Trainings
fällig.
• Die Abteilungsleitung ist berechtigt, die Mitgliederanzahl zu
begrenzen, wenn durch die
Auslastung der Tennisanlage kein reibungsloser Spielbetrieb
gewährleistet ist.
C Spiel-und Platzordnung
Jedes aktive, beitragszahlende Mitglied der Tennisabteilung
kann die TA-Anlage benutzen.
Bei großer Platznachfrage kann eine Terminliste ausgelegt
werden und somit eine Begrenzung der Spieldauer erfolgen.
Jeder Spieler ist zuständig für die Platzpflege. Dazu gehört
das Bewässern des Platzes vor dem Spiel. Nach dem Spiel ist der
gesamte Platz abzuziehen, kleinere Unebenheiten sind
auszubessern und Abfälle sind zu entsorgen.
Festgestellte Mängel, die nicht sofort behoben werden können,
werden möglichst zeitnah der Abteilungsleitung mitgeteilt. Bei
nicht beachten der Platzpflege, ist jedes Vorstandsmitglied
berechtigt den jeweiligen Spieler oder Spielerin des Platzes zu
verweisen.
Die Benutzung von Tennisschuhen ist zwingend vorgeschrieben.
Für entstandene Schäden durch das Benutzen von ungeeigneten
Schuhe kann der Verein eine Entschädigung in Rechnung
stellen.
Jugendlich haben ab 17.00 Uhr sowie an Wochenenden und
Feiertagen nur dann
Spielberechtigung, wenn die Plätze von Erwachsenen nicht in
Anspruch genommen werden.
TA-Mitlgieder können mit Gästen die Platzanlage benutzen,
sofern diese nicht von TA-Mitgliedern beansprucht wird. Die
Spielhäufigkeit eines Gastes ist auf max. 5 Besuche begrenzt.
Ehemalige Mitglieder, die im vorangegangenen oder dem laufenden
Geschäftsjahr aus der TA ausgeschieden sind, können die
Gastspielordnung nicht in Anspruch nehmen.
Die TA-Leitung behält sich vor, an bestimmten Tagen und zu
bestimmter Zeit die Plätze für Wettspiele, Training,
Trainerstunden oder Freundschaftsspiele zu reservieren.
D Sonstiges
Die Abteilungsleitung ist berechtigt, Anschaffungen,
erforderliche Reparaturarbeiten und sonstige Leistungen, ohne
Beschluss der Abteilungsversammlung in Höhe von 2.000,00 € im
Einzelfall zu genehmigen bzw. zu veranlassen.
Hier noch der Link
Tennisordnung
Die Vorstandschaft
der TA-Waghäusel